Wertigkeit einer Zahnarztstunde

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Behauptung: „Eine Stunde Arbeitszeit eines Zahnarztes hat eine andere Wertigkeit als 1 h Arbeitszeit eines Straßenfegers.“

Kommentierung

Die Wertigkeit einer Größe (oder auch der Wert einer Größe) ist gleich dem Vielfachen einer Grundeinheit. Das Gewicht des Zahnarztes ist gleich dem Vielfachen des Gewichtes vom Urkilogramm (z.B. 75 kg), die Körpergröße eines Zahnarztes ist gleich dem Vielfachen des Länge des Urmeters (z.B. 1,78 m), etc pp. Die Arbeitszeit einer Zahnarztstunde kann deshalb auch nur genauso lang sein, wie 1 Stunde – sonst müßten wir das gesamte Konzept der physikalischen Größen und Einheiten über den Haufen werfen. 1 Stunde Arbeitszeit ist für jeden genauso lang, nämlich 1 Stunde, egal was er arbeitet oder wo er arbeitet.

Was Du mit „Wertigkeit der Zahnarztstunde“ meinst, ist eine andere Größe! Diese Größe habe ich aus Mangel eines besseren Begriffes Produktwert genannt. Die Definition des Produktwertes findest Du in der Goldwert-Akademie (siehe Link).

Was Du die „Erhöhung der Wertigkeit“ nennst, ist die Übertragung von Produktwert, die ich zunächst ein einem verwandten Beispiel erläutern möchte: Ein Teil der Arbeitszeit, die in der Bohrmaschine steckt, wird während der Behandlung auf den behandelten Zahn übertragen. Angenommen für die Herstellung einer Zahnarztbohrmaschine waren 100 h Arbeitszeit notwendig, dann wird ein Teil davon während einer Behandlung übertragen. Wie groß der Teil ist, wird anhand von Abschreibungsmodellen ermittelt. Wiederum angenommen, die Zahnarztbohrmaschine ist für 6000 Behandlungen ausgelegt, dann wir während einer Behandlung ein Produktwert von 1 Minute übertragen und vom Produktwert der Bohrmaschine abgezogen.

Nun zum Zahnarzt: Angenommen ein Zahnarzt hat 5 Jahre studiert, um seine Tätigkeit ausüben zu können. 5 Jahre * 200 Arbeitstage/Jahr * 8 h/Tag ergibt 8.000 Arbeitsstunden, die quasi in dem Zahnarzt stecken. Der Zahnarzt sei die kommenden 40 Jahre als Zahnarzt tätig, dann werden diese 8.000 h auf die kommenden 40 Jahre * 200 Arbeitstage/Jahr * 8 h/Tag = 64.000 Arbeitsstunden übertragen. Pro Stunde Arbeitszeit muß er also 7 Minuten 30 Sekunden seines Studiums abschreiben.

Am Ende der Behandlung summiert der Zahnarzt alle erforderlichen Arbeitszeiten und übertragenen Produktwerte zusammen:

1 h Zahnarzttätigkeit 1 h
Abschreibung Zahnarztausbildung 7:30 min
1 h Schwesterntätigkeit 1 h
Abschreibung Schwesternausbildung 3 min
10 mm³ Amalgam 5 min
Abschreibung Produktionsmittel (Bohrgerät, Bohrer, Spültisch, Spülung) 1 min
Abschreibung Praxis (Gebäude, Einrichtung, etc pp) 30 min

 

was dann den Produktwert eines behandelten Zahnes ergibt: x Stunden y Minuten z Sekunden.

Bitte sage mir, was daran nicht zu begreifen ist!

Ich bin am verzweifeln, daß das selbst Physiker nicht verstehen und ich mich noch für die Anwendung grundlegender physikalischer Prinzipien verteidigen muß.

Querverweise

1776 A Smith „In einer Stunde Arbeit …“ (siehe Link)